TOS

ALLGEMEINE LIEFER - LEISTUNGS - VERMIETUNGS - KAUFBEDINGUNGEN DER BRUCKSCHWAIGER GMBH

ALLGEMEINER TEIL:

I. LIEFERUNGEN, LEISTUNGEN, ANGEBOTE

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Bruckschwaiger GmbH, FN 78093v, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegen stehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden (Vertragspartner) werden ausdrücklich nicht anerkannt, es sei denn, es liegt eine schriftliche, durch die Geschäftsführung unterfertigte Erklärung vor, aus welcher gegenteiliges zu entnehmen ist.
Vorvertragliche Verhandlungen, Vertragserfüllungs-handlungen der Bruckschwaiger GmbH gelten nicht als Zustimmung zu den, von gegenständlichen Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.
Diese Geschäftsbedingungen der Bruckschwaiger GmbH gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

II. VERTRAGSABSCHLUSS

Ein Vertragsanbot eines Vertragspartners der Bruckschwaiger GmbH bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Vertragspartner bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss. Werden an die Bruckschwaiger GmbH Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindest jedoch 14-tägige Frist ab Zugang des Anbotes daran gebunden. Anbote der Bruckschwaiger GmbH an Vertragspartner haben nur dann absolute Bindungswirkung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

III. PREISE

Alle von der Bruckschwaiger GmbH genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten auf kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche und innerbetriebliche Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kosten stellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transport, Fremdarbeit, Finanzierung etc. verändern, so ist die Bruckschwaiger GmbH berechtigt, Preise auch im Nachhinein entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Dies gilt allerdings nicht für Verbrauchergeschäfte.

IV. ZAHLUNG

Sofern nichts anderes vereinbart, sind die Forderungen der Bruckschwaiger GmbH Zug um Zug gegen Übergabe der Ware zu bezahlen.
Im Falle der Vermietung von Gegenständen gilt, dass das Mietentgelt jeweils pro begonnenem Tag zu bezahlen ist. Hinsichtlich Mietentgelt wird noch auf unten angeführte besondere Bedingungen verwiesen.
Abzüge wie Skontoabzüge etc. bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten etwaige Skontovereinbarungen jedenfalls außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Eingangs auf dem Geschäftskonto der Bruckschwaiger GmbH als geleistet, eingehende Zahlungen werden zuerst auf Kosten (Inkassospesen, Rechtsanwaltskosten, Gerichtsgebühren) Zinsen und letztendlich auf Kapital gebucht.
Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist die Bruckschwaiger GmbH weiteres berechtigt, nach ihrer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren.
Die Bruckschwaiger GmbH ist berechtigt, im Falle des Zahlungsverzuges des Vertragspartners, ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinsenzinsen zu verlangen.

V. VERTRAGSRÜCKTRITT

Bei Annahme Verzug (Punkt VII.) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Vertragspartners, Konkursabweisung mangels Vermögens, Zahlungsverzug des Kunden trotz einmaliger Mahnung bei Nachfristsetzung von acht Tagen, ist die Bruckschwaiger GmbH zum Rücktritt bzw. Auflösung des Vertrages mit sofortiger Wirkung und jederzeit berechtigt. Für den Fall des Rücktritts hat die Bruckschwaiger GmbH die Wahl einen pauschalierten Schadenersatz von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist die Bruckschwaiger GmbH darüber hinaus auch von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, von ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlung bzw. Sicherstellung zu fordern, oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von acht Tagen vom Vertrag zurück zu treten. Tritt der Vertragspartner – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück, oder begehrt er seine Aufhebung, so hat die Bruckschwaiger GmbH die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung zuzustimmen. Im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach Wahl der Bruckschwaiger GmbH einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages
oder den tatsächlichen Schaden zu verlangen.
Bei Vertragsabschlüssen nach den §§ 5a ff KSchG kann der Verbraucher vom Vertrag innerhalb von sieben Werktagen zurücktreten, wobei Samstag nicht als Werktag zählt. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen an dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, so hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen. Wurde für den Vertrag ein Kredit abgeschlossen, so hat er überdies die Kosten einer erforderlichen Beglaubigung von Unterschriften sowie Abgaben (Gebühren) für die Kreditgewährung zu tragen. Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, ist ein Rücktritt nicht möglich.

VI. MAHN- UND INKASSOSPESEN

Der Vertragspartner verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, verschuldensunabhängig die der Bruckschwaiger GmbH entstandenen Mahn-, Inkasso- und Rechtsanwaltsspesen und -kosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen.
Bei Zahlungsverzug gelten 12 % Verzugszinsen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer als vereinbart.

VII. LIEFERTRANSPORT, ANNAHMEVERZUG

Bei Verkaufswaren beinhalten die Preise keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung, so nichts Gegenteiliges vereinbart ist. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegenüber gesonderte Bezahlung von Seiten der Bruckschwaiger GmbH erbracht bzw. organisiert.
Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindest jedoch die am Auslieferungstag geltenden üblichen Fracht und Fuhrlöhne für die gewählte Transportart in Rechnung gestellt.
Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Stundensatz als vereinbart gilt.
Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug) ist die Bruckschwaiger GmbH nach Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder einzulagern, wobei Lagergebühren von 0,1% des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung zu stellen sind, oder auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners bei einem dazu befugten Gewerbsmann einzulagern.
Gleichzeitig ist die Bruckschwaiger GmbH berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen, mindest zwei Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurück zu treten und die Ware anderwärtig zu verwerten.

VIII. LIEFERFRIST

Zur Leistungsausführung ist die Bruckschwaiger GmbH erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt und im Falle einer Vereinbarung den jeweils berechneten Kostenvorschuss zur Einzahlung gebracht hat.
Die Bruckschwaiger GmbH ist berechtigt, vereinbarte Termine und Lieferfristen um bis zu einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist, mindestens vier Wochen, vom Vertrag zurücktreten.

IX. ERFÜLLUNGSORT

Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens in Langenzersdorf.

X. GERINGFÜGIGE LEISTUNGSÄNDERUNGEN

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für den Vertragspartner zumutbare Änderungen der Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (z.B. Maße, Farben, Holzfunierbild, Maserungen, Struktur, Beschaffenheit etc.).

XI. SCHADENERSATZ

Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommener Sachen.
Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen.
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahren ab Gefahrenübergang.
Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
Der Ausschluss oder Transport von EDV-technischen Produkten bzw. Installation von Computerprogrammen ist der Kunde verpflichtet, den auf den Computeranlage bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern, allenfalls er für verloren gegangene Daten sowie für alle damit zusammenhängend Schäden die Verantwortung zu tragen hat.

XII. PRODUKTHAFTUNG

Regressforderungen im Sinne des § 12 ProdHaftG sind ausgeschlossen es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre der Bruckschwaiger GmbH verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde.

XIII. EIGENTUMSVORBEHALT

Alle Waren werden von der Bruckschwaiger GmbH unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum.
In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nur dann ein Rücktritt des Vertrages, wenn dies ausdrücklich erklärt wird.
Bei Warenrücknahme ist die Bruckschwaiger GmbH berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere durch Pfändung, verpflichtet sich der Vertragspartner, auf das Eigentum der Bruckschwaiger GmbH hinzuweisen und unverzüglich zu benachrichtigen.
Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit dem von der Bruckschwaiger GmbH erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen. Der Vertragspartner trägt das volle Risiko für die
Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung.

XIV. FORDERUNGSABTRETUNG

Bei Lieferung und Eigentumsvorbehalt tritt der Vertragspartner schon jetzt seine Forderung gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung, Verarbeitung der Ware entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung der Forderung der Bruckschwaiger GmbH zahlungshalber ab.
Der Vertragspartner hat ab Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in den Offenen Postenlisten einzutragen und über Lieferschein, Faktura etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 VersVG bereits jetzt an die Bruckschwaiger GmbH abgetreten, bei Zahlungsverzug sind eingehende Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur im Namen der Bruckschwaiger GmbH inne.
Forderungen gegen die Bruckschwaiger GmbH dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

XV. ZURÜCKBEHALTUNG

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation, außer in den Fällen der Rückabwicklung, nicht zur Zurückbehaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.

XVI. GERICHTSSTAND

Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung österreichischen Rechtes. Inländische Gerichtsbarkeit gilt als vereinbart. Bei Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das am Sitz des Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig. Jegliche Schiedsgerichtsvereinbarungen sind ausgeschlossen.

XVII. DATENSCHUTZ, ADRESSENÄNDERUNGEN UND URHEBERRECHT

Der Vertragspartner erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass auch die im Kauf- bzw. Mietvertrag enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von der Bruckschwaiger automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse unverzüglich bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Bis zur Bekanntgabe einer Änderung, ist jene Adresse als Zustelladresse gemäß den Bestimmungen des Zustellgesetzes anzusehen, die im Vertrag aufscheint. Wir die Mitteilung einer Adressenänderung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zu Letzt bekannt gegeben Adresse gesendet werden.
Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets im geistigen Eigentum der Bruckschwaiger GmbH.
Der Vertragspartner erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

BESONDERER TEIL:

XVIII. MIETVERTRÄGE

A. VERTRAGSDAUER

Die Mietzeit beginnt mit dem Tag der vereinbarten Abholung bzw. Zustellung und endet mit dem Tag der vereinbarten Rückstellung der Ware.

B. MIETENTGELT

Das Mietentgelt ist – so nichts anderes vereinbart ist – jeweils pro begonnenem Tag zu bezahlen. Im Falle von verspäteter Rückgabe des Mietgegenstandes ist das Mietentgelt für jeden begonnenen Tag zu zahlen.
Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe ist die Bruckschwaiger GmbH berechtigt eventuelle Zumietkosten für Ersatzgeräte zusätzlich zum Mietentgelt weiterzuverrechnen.

C. NUTZUNG DES MIETGEGENSTANDES UND HAFTUNG

Die überlassenen bzw. eingesetzten Geräte, Zubehör und Verpackung verbleiben im Eigentum der Bruckschwaiger GmbH. Die Weitervermietung der überlassenen Geräte an Dritte sowie jede Art von Änderung an den Geräten durch den Auftraggeber ist ohne ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet.
Bei Betrieb der überlassenen Geräte durch Mitarbeiter der Bruckschwaiger GmbH haftet der Auftraggeber bei mehrtägigem Leistungszeitraum für Schäden durch unautorisierte Inbetriebnahme durch Dritte, Vandalismus, Witterung, Feuer und Diebstahl u.ä., die außerhalb der vereinbarten Betriebszeiten entstehen.
Eine Haftung der Bruckschwaiger GmbH besteht auch dann nicht, wenn dem Auftraggeber oder Dritten durch etwaige Störungen oder den Ausfall überlassener Geräte während der Vertragszeit mittelbar oder unmittelbar Schäden entstehen.
So nicht anders vereinbart, trägt der Auftraggeber bei Nutzungsverträgen von mehr als einer Woche Laufzeit jegliches Verschleißrisiko durch normale Abnützung, insbesondere das Lampenrisiko durch normale Abnützung.
Werden die eingesetzten Geräte durch von der Bruckschwaiger GmbH zur Verfügung gestelltem Personal bedient, so gilt o.a. Haftungsausschluss auch gegenüber diesem Personenkreis. Auftretende Störungen oder Ausfälle werden soweit technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar sofort behoben. Ansprüche des Auftraggebers auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz sind ausdrücklich und einvernehmlich ausgeschlossen.
Im Falle der Selbstabholung oder lediglich Bedienung von Geräten durch den Auftraggeber, erkennt dieser an, die übernommenen Geräte vollständig, in ordnungsgemäßem Zustand und ohne Mängel übernommen zu haben. Spätere Einwände gegen die Beschaffenheit bzw. Vollständigkeiten der Materialien sind ausgeschlossen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Geräte sorgfältig zu behandeln, und haftet für Schäden, die an den Mietgegenständen während des Leistungszeitraumes entstehen (u.a. für Schäden bei Transport, durch Witterung,
unsachgemäße Bedienung, Drittpersonen, Diebstahl usw.). So nicht anders vereinbart, trägt der Auftraggeber bei Nutzungsverträgen von mehr als einer Woche Laufzeit jegliches Verschleißrisiko durch normale Abnützung, insbesondere das Lampenrisiko durch normale Abnützung. Kaputte Lampen sind zu retournieren. Die Mietzeit berechnet sich von dem Tag, an welchem das Material abgeholt bzw. von der Bruckschwaiger GmbH versandt wurde, bis zu dem Tag der Wiederanlieferung in unserem Lager. Bei Nichtbenutzung gemieteter Geräte, welche beim Auftraggeber verbleiben, wird ein Abzug nicht gewährt, ausgenommen es wurde eine ausdrückliche Vereinbarung diesbezüglich getroffen. Eine Haftung der Bruckschwaiger GmbH besteht auch dann nicht, wenn dem Auftraggeber oder Dritten durch etwaige Störungen oder den Ausfall überlassener Geräte während der Vertragszeit mittelbar oder unmittelbar Schäden entstehen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich gegen alle versicherbaren Risiken, für die er oder Dritte nach diesen Bedingungen der Bruckschwaiger GmbH gegenüber einzustehen haben, zu versichern. Der Abschluss von Versicherungen seitens der Bruckschwaiger GmbH erfolgt nur auf Grund besonderer Verabredungen und auf Kosten des Auftraggebers. Beim Auftraggeber zerstörte oder abhanden gekommene Gegenstände werden ihm zum Neupreis in Rechnung gestellt. Für mitgeliefertes Zubehör und Verpackungen gelten dieselben Vereinbarungen.

D. GEWÄHRLEISTUNG

Mängelrügen oder Gewährleistungsansprüche können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung oder Montage, schriftlich geltend gemacht werden. Diese Ansprüche entfallen weiters, wenn der Auftraggeber nicht seinen Vertragsverpflichtungen nachkommt, der Auftraggeber oder dessen Erfüllungsgehilfen die Empfehlungen zur Behandlung des Miet-/Verkaufsgegenstandes nicht beachten oder falls Verschleiß oder Beschädigung auf fahrlässige oder unsachgemäße Bedienung zurückzuführen ist. Vor Ausübung eines Wandlungs- oder Minderungsrechtes hat der Auftraggeber auf jeden Fall schriftlich eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für Folgeschäden, wird nicht übernommen.

E. BESONDERE BEDINGUNGEN BEI MIETRECHTSVERHÄLTNISSEN

Unsere Anbote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist freibleibend, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Bei längeren Leistungszeiträumen behält es sich die Bruckschwaiger GmbH vor Teilabrechnungen vorzunehmen. Im Falle von Zahlungsverzögerungen ist die Bruckschwaiger GmbH berechtigt, die weitere Benutzung der überlassenen Geräte mit sofortiger Wirkung zu untersagen und ihre Leistungen auch im Rahmen bereits laufender Veranstaltungen prompt einzustellen ohne für daraus resultierende Ansprüche Dritter an den Auftraggeber zu haften. Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden, sind die Rechnungen der Bruckschwaiger GmbH zu 50% der Bruttoauftragssumme bei Auftragserteilung in jedem Falle vor Aufbau- oder Mietbeginn, die Restzahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten 12 % Verzugszinsen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer als vereinbart. Weiters ist der Auftraggeber zum Ersatz von allfälligen Mahn- und Inkassospesen verpflichtet.
Die Stornogebühren für bereits schriftlich oder auch mündlich beauftragte Angebote betragen bei 14 Tagen vor Auftragsbeginn 25% des Gesamtauftragsvolumens, zwischen 14 und 8 Tagen 50% und bei Storno unter 8 Tagen 100%.
Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung seitens des Auftraggebers wegen irgendwelcher Gegenansprüche ist unzulässig.
Der jeweils Unterzeichnende ist von der Auftraggeber Firma bevollmächtigt, diese in diesem Rahmen zu berechtigen und zu verpflichten.
Die Ansprüche der Bruckschwaiger GmbH bestehen unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg der Veranstaltung. Im Falle vorzeitiger Beendigung des Leistungsvertrages auf Grund eines vom Auftraggeber zu vertretenden Verhaltens ist die Bruckschwaiger GmbH berechtigt, das Leistungsentgelt für die gesamte ursprüngliche Vertragszeit zu berechnen. Weitergehende Schadensersatzansprüche der Bruckschwaiger GmbH bleiben hiervon unberührt.
Jegliche Kollaudierungen und sicherheitstechnische Bewilligungen sowie die Beistellung der erforderlichen Stromanschlüsse sind vom Auftraggeber zu veranlassen und gehen wie die Stromkosten zu seinen Lasten. Abgaben für etwaige Aufführungsrechte urheberrechtlich geschützter Werke trägt der Auftraggeber.
Für alle Anbote, Konzepte, Zeichnungen und andere projektbezogene Unterlagen behält sich die Bruckschwaiger GmbH des Eigentums und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

XIX. INTERNETVERKAUF

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Vertragsleistungen, die über das Internet erfolgen. Mit Zugriff auf die Textseite anerkennt der Vertragspartner die Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bruckschwaiger GmbH. Der Umfang ergibt sich aus den, mit dem Bestellformular verknüpften Informationen sowie aus dem Internetangebot, dass zum Zeitpunkt der Bestellung
Aktuell zugänglich ist.
Der Vertragspartner bestätigt ausdrücklich, dass er mindestens 18 Jahre alt und vollgeschäftsfähig ist.
Die Berechnung der Entgelte erfolgt im Voraus. Zahlungen von Kauf- bzw. Mietpreisen erfolgen wie in der Bestellung angegeben. Bei Zahlung der Rechnung wird die Bestellung erst ausgeführt, wenn der vollständige Rechnungsbetrag auf dem Konto der Bruckschwaiger GmbH eingegangen und gutgeschrieben wurde.